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Ihre Treuhandstiftung
Stiften ist in. Gönnen Sie sich eine satte Steuererstattung, eine zusätzliche Altersvorsorge und Freude an der guten Tat. Gönnen Sie Ihrem Betrieb Liquidität, Eigenkapital, Bonität und Insolvenzschutz. Durch eine Stiftung - 100% legal, in Deutschland.
Gründen Sie Ihre persönliche gemeinnützige Treuhandstiftung
Werden Sie Ihre eigene Bank – und ein guter Mensch !
Das wichtigste: Jeder kann eine eigene Stiftung gründen oder einer bestehenden Stiftung beitreten. Privatpersonen oder Unternehmer können alle bewertbaren und schuldenfreien Vermögensgegenstände in eine gemeinnützige Stiftung einbringen – zum Beispiel:
- GmbH-Anteile
- Immobilien (Ost und West)
- Lebensversicherungen
- Arztpraxen
- Kunstsammlungen
- Bargeld, Gold, Wertpapiere
Mit Einbringen in die Stiftung können Ehepaare bis zu 2 Mio € bei der Einkommensteuer geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40% können so 800.000 € Einkommensteuer gespart werden, verteilt über maximal zehn Jahre. Aber solch hohe Summen sind kein Muß; bereits ab 20.000€ gibt es gute Lösungen.
Mit einer Stiftung holen Sie Liquidität in Ihr Unternehmen - Gold wert in der gegenwärtigen Finanzkrise. Lösen Sie Ihre Nachfolge, ohne Ihren Betrieb stillzulegen und damit Werte zu vernichten. Oder Sie machen Ihre Immobilie (Ost) zum wirklichen Steuersparmodell.
Die Steuervorteile, die stiftenden Unternehmern oder Privatpersonen von Gesetzes wegen zustehen, können in vielfältiger Form verwendet werden:
- Investitionen in Erweiterung/ Modernisierung des eigenen Unternehmens, zum Beispiel der eigenen Praxis
- Ablösung einer (Immobilien-)Hypothek
- Aufbau einer eigenen Altersvorsorge
- Neutralisierung der steuerschädlichen Abfindung einer nicht gedeckten betrieblichen Pensionszusage - ein echter Sprengsatz mit dem BiMoG, das 2009 kommt
- Wertpapieranlage – wobei wir kapitalmarktunabhängige Produkte mit guten Renditen bei wenig Risiko vermitteln können (Beispiele unter Investments4you)
Der erste Punkt – Investitionen in den eigenen Betrieb - verdient besondere Aufmerksamkeit. Fast immer kann der Stifter ein Darlehn bei seiner eigenen Stiftung aufnehmen und es als eigenkapitalstärkende Einlage seinem Unternehmen zufließen lassen. Als positiver Nebeneffekt verbessert sich die Bilanzstruktur, was zu einer höheren Bonität und Kreditwürdigkeit des Unternehmens führt, während die Zinszahlungen an die eigene Stiftung dem Prinzip „Linke Tasche – rechte Tasche“ folgen.
Vielfach wird behauptet, das Vermögen sei „weg“, wenn man es in eine Stiftung einbringt. Das beruht auf einer Verwechslung einer rechtsfähigen Stiftung mit der gemeinnützigen Treuhandstiftung. Genau das Gegenteil ist der Fall:
- Das unternehmerische Lebenswerk bleibt generationsübergreifend erhalten und wird nicht aus steuerlichen und erbrechtlichen Gründen zerschlagen
- Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, weder nach altem noch nach neuem Recht
- Keine Abgeltungsteuer auf Stiftungserträge
- Insolvenzschutz nach 4 Jahren
Wie geht das ganze? Nun, bei kleineren Vermögen, im fünfstelligen Bereich etwa, lohnt sich eher eine Zustiftung zu einer bestehenden Dachstiftung. In größeren Fällen, also bei sechs- bis siebenstelligen Beträgen, kommt eine eigene Stiftung in Frage. Letztere benötigt eine eigene Satzung und dauert i.d.R. länger als eine bloße Zustiftung. Ganz gleich, für welches Modell man sich entscheidet: unser Netzwerk aus hochkarätigen Erbanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern hat wasserdichte Lösungen parat, die auch von deutschen Finanzämtern anerkannt sind.
Weitere Einzelheiten und viel mehr Infos siehe unter den entsprechenden Beiträgen unter Investments4you
Unser Netzwerkpartner, StB Herr Burmistrak, hat folgendes Mandantenschreiben aufgesetzt, das Sie gerne als PDF herunterladen mögen.
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