Werden Sie ihre eigene Bank – und ein guter Mensch !
Gründen Sie Ihre persönliche gemeinnützige Treuhandstiftung
Das wichtigste: Jeder kann eine eigene Stiftung gründen oder einer bestehenden Stiftung beitreten. Privatpersonen oder Unternehmer können alle bewertbaren und schuldenfreien Vermögensgegenstände in eine gemeinnützige Stiftung einbringen zum Beispiel:
- GmbH-Anteile
- Immobilien (Ost und West)
- Arztpraxen
- Kunstsammlungen
- Bargeld, Gold, Wertpapiere
Mit Einbringen in die Stiftung können Ehepaare bis zu 2 Mio € bei der Einkommensteuer geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40% können so 800.000 € Steuern gespart werden, verteilt über maximal zehn Jahre. Aber solch hohe Summen sind kein Muß; bereits ab 20.000€ gibt es gute Lösungen.
Dadurch holen Sie Liquidität in Ihr Unternehmen - Gold wert in der gegenwärtigen Finanzkrise. Oder Sie machen Ihre Immobilie (Ost) jetzt wirklich zum Steuersparmodell.
Die Steuervorteile, die dem stiftenden Unternehmen von Gesetzes wegen zustehen, können nun in vielfältiger Form verwendet werden:
- Investitionen in die Erweiterung oder Modernisierung des eigenen Unternehmens, zum Beispiel der eigenen Praxis
- Ablösung einer Immobilien-Hypothek
- Aufbau einer eigenen Altersvorsorge
- Abfindung eines nicht gedeckten Pensionsanspruchs: Diese drohen mit dem in 2009 in Kraft tretenden Bilanzmodernisierungsgesetz eine Sprengladung zu werden, da angesichts schwacher Kapitalmärkte die Deckung einer Pensionszusage in den seltensten Fällen gewährleistet ist.
- Wertpapieranlage – wobei wir kapitalmarktunabhängige Produkte mit guten Renditen bei wenig Risiko vermitteln können
Der erste Punkt – Investitionen in den eigenen Betrieb - verdient besondere Aufmerksamkeit. Fast immer kann der Stifter ein Darlehn bei seiner eigenen Stiftung aufnehmen, zu üblichen Konditionen, und es als eigenkapitalstärkende Einlage in sein Unternehmen stecken. Als positiver Nebeneffekt verbessert sich die Bilanzstruktur, was zu einer höheren Bonität und Kreditwürdigkeit des Unternehmens führt, während die Zinszahlungen an die eigene Stiftung eher dem Prinzip „Linke Tasche – rechte Tasche“ folgen.
Vielfach wird behauptet, das Vermögen sei „weg“, wenn man es in eine Stiftung einbringt. Das beruht auf einer Verwechslung einer rechtsfähigen Stiftung mit der gemeinnützigen Treuhandstiftung. Genau das Gegenteil ist der Fall:
- Das Vermögen wird gesichert, und zwar generationsübergreifend
- Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, weder nach altem noch nach neuem Recht
- Keine Abgeltungsteuer auf Stiftungserträge
- Das Lebenswerk des Unternehmers bleibt erhalten und wird nicht zerschlagen, etwa aus steuerlichen Gründen
Wie geht das ganze? Nun, bei kleineren Vermögen, im fünfstelligen Bereich etwa, lohnt sich eher eine Zustiftung zu einer bestehenden Dachstiftung. In größeren Fällen, also bei sechs- bis siebenstelligen Beträgen, kommt eine eigene Stiftung in Frage. Letztere benötigt eine eigene Satzung und dauert i.d.R. länger als eine bloße Zustiftung. Ganz gleich, für welches Modell man sich entscheidet: unser Netzwerk aus hochkarätigen Erbanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern hat wasserdichte Lösungen parat, die auch von deutschen Finanzämtern anerkannt sind.
Eine erste zentrale Info finden Sie unter Gemeinnützige Treuhandstiftung - Ein Überblick
Weitere Einzelheiten und viel mehr Infos siehe unter den entsprechenden Beiträgen unter Investments4you
Weitere Aktivitäten
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Zehntausende von Unternehmern suchen einen Nachfolger, auch Sie? Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge. Und das beste: über unsere Partner können Sie Ihr Geld unter massiver Ersparnis von Erbschaft-, Abgeltung- und Einkommensteuer, natürlich 100% legal, an die nächste Generation übertragen. Siehe Artikel "Tax Saving Investments"
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Dr. Reiner Osbild verfügt über eine große Kenntnis in Sachen Unternehmensbewertung. Er hat einen Lehrauftrag an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Fachhochschule für Wirtschaft, Berlin, war viele Jahre als Aktienanalyst u.a. bei WestLB und Oppenheim tätig, und er ist Gutachter beim rennomierten Wettbewerb Neues Unternehmertum Rheinland.
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Stiftungen benötigen eine hohe Rendite für ihren guten Zweck. Gleichzeitig soll das Stiftungskapital erhalten werden, also kein Risiko entstehen. Wunschdenken, grauer Kapitalmarkt, Quadratur des Kreises? Nein, lesen Sie
Stiftungsgelder, hier den Artikel "Stiftungsvermögen".
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